Nachfolgend beantworten wir Ihnen hier die uns am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit Versteigerungen und Verkäufen anhand der wichtigsten Stichworte.
Abholung - Wann/bis wann kann ich gekaufte Positionen abholen?
Ausrufpreise - Was ist das?
Besichtigung - Wann kann ich die Positionen besichtigen?
Bieten/Bieter - Wie kann ich bieten?
Demontage - Wer übernimmt die Kosten?
Gebot - Wann kann ich das abgeben?
Mindestgebot - Was ist das?
Plus plus/++ - Was bedeutet die Angabe "++" hinter dem Nettopreis?
Versteigerung - Was wird versteigert?
Versteigerungsbedingungen - Was ist das?
Versteigerungskatalog - Was ist das?
Verwerteraufgeld/Versteigerungs-Aufgeld - Was ist das?
Zahlung - Wann ist die Bezahlung fällig?
Zuschlag - Wer erhält den Zuschlag?
Abholung - Wann/bis wann kann ich gekaufte Positionen abholen?
· Die Frist für die Abholung ersteigerter Gegenstände nach einer Versteigerung findet sich in den jeweiligen
Versteigerungsbedingungen bzw. wird auch vor Ort veröffentlicht. Die Abholung kann erst nach vollständiger Bezahlung und muss grundsätzlich vollständig erfolgen. I.d.R. können die Gegenstände täglich zwischen 8 und 16 Uhr bzw. freitags zwischen 8 und 14 Uhr abgeholt werden.
Ausrufpreise - Was ist das?
· Die Ausrufpreise werden vom Auktionator festgelegt und kennzeichnen den Startpreis einer zum Ausruf kommenden Position. Die Ausrufpreise können i.d.R. vor der Versteigerung vor Ort eingesehen werden (hängen aus). Siehe auch
Mindestgebot.
Besichtigung - Wann kann ich die Positionen besichtigen?
· I.d.R. gibt es vor jeder Versteigerung einen festgelegten Zeitraum, in dem die Besichtigung der zum Aufruf kommenden Positionen von jedermann vorgenommen werden kann. Der genaue Zeitraum findet sich jeweils in den aktuellen Katalogen. Während der Versteigerung ist i.d.R. keine Besichtigung mehr möglich. Bei Anlagen- oder Objekt-Verkäufen können individuelle Besichtigungstermine mit unseren Objektleitern vereinbart werden.
Bieten/Bieter - Wie kann ich bieten?
· Möchten Sie auf einer Versteigerung mitbieten, müssen Sie vorher in unserem Büro am Versteigerungsort eine sog. Bieterkarte gegen Kaution - meist 100,00 EUR in bar - erwerben. Diese Bieterkarte besitzt eine eindeutige Nummer, mit der Sie dann während der Versteigerung verbindliche Gebote abgeben können.
· Sofern Sie an einer Versteigerung nicht persönlich teilnehmen können, trotzdem aber ein Gebot abgeben möchten oder ein Gebot für einen Anlagen- oder Objektverkauf abgeben möchten, verwenden Sie dazu bitte unser
Gebotsformular.
· Haben Sie etwas ersteigert, erhalten Sie Ihre Kaution nach vollständiger Abholung der Gegenstände zurück. Haben Sie keine Position ersteigert, erhalten Sie im Anschluss an die Versteigerung Ihre Kaution gegen Vorlage der Bieterkarte zurück.
Demontage - Wer übernimmt die Kosten?
· Die Demontage und der Abtransport der ersteigerten/gekauften Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers/des Käufers. Siehe auch
Abholung.
Gebot - Wann kann ich das abgeben?
· Ihr Gebot kann grundsätzlich vor einer (schriftlich) oder während einer (mündlich mit Bieterkarte) Versteigerung abgegeben werden.
· Bei Anlagen- oder Objektverkäufen senden Sie uns bitte Ihr schriftliches Gebot per
Gebotsformular im angegebenen Zeitraum zu. Siehe auch
Bieten.
Mindestgebot - Was ist das?
· Mindestgebote werden vom Auktionator festgesetzt und markieren die Startpreise einer zum Aufruf kommenden Position. Siehe auch
Ausrufpreise.
Plus plus/++ - Was bedeutet die Angabe "++" hinter dem Nettopreis?
· Als Unternehmen, das hauptsächlich an Geschäftskunden verkauft, weisen wir stets Nettopreise bei Versteigerungen oder Verkäufen aus. Auf diese Nettopreise wird zusätzlich das
Verwerteraufgeld (erstes "+") sowie auf diese Summe dann die gesetzliche Mehrwertsteuer (zweites "+") aufgeschlagen.
Versteigerung - Was wird versteigert?
· I.d.R. werden durch uns gebrauchte Sachen/Gegenstände versteigert, wie besehen, in dem Zustand, in dem sie sich befinden und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Versteigerungsbedingungen - Was ist das?
· Die Versteigerungsbedingungen regeln verbindlich den Ablauf einer Versteigerung. Für jede Versteigerung sind allein die zum Aushang gebrachten Versteigerungsbedingungen maßgeblich.
Versteigerungskatalog - Was ist das?
· Der Versteigerungskatalog wird durch uns wenige Wochen vor der Versteigerung veröffentlicht und enthält die Positionen, die während der Versteigerung zum Aufruf kommen und erworben werden können. Die Beschreibung mit Angaben von Maßen, Daten, Ausstattungsmerkmalen etc., ist unverbindlich und stellt keine Äußerung über die Beschaffenheit dar. Eine intensive vorherige
Besichtigung der Versteigerungsgegenstände ist deshalb Obliegenheit des Käufers.
Verwerteraufgeld/Versteigerungs-Aufgeld - Was ist das?
· ·Das Verwerteraufgeld ist sozusagen die Verkaufs-Provision des Verwerters. Sie wird auf den erzielten Nettopreis einer Position aufgeschlagen. I.d.R. beträgt das Verwerteraufgeld 15 % vom Nettopreis. Siehe auch
Plus plus.
Zahlung - Wann ist die Bezahlung fällig?
· Der Kaufpreis für ersteigerte Positionen bei einer Versteigerung ist sofort nach dem
Zuschlag fällig. Der Ersteigerer hat den vollen Kaufpreis in bar oder mit bankbestätigtem Scheck an den Auktionator zu zahlen. Bei Zahlung mit Scheck kann die Übergabe des Kaufgegenstandes, die Demontage sowie der Abtransport erst nach der vorbehaltlosen Gutschrift des Scheckbetrages erfolgen.
Zuschlag - Wer erhält den Zuschlag?
· Den Zuschlag bei einer Versteigerung oder z.B. auch bei einem Anlagenverkauf erhält grundsätzlich der
Bieter mit dem höchsten Gebot. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen und nach freiem Ermessen des Auktionators/Verkäufers zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden.
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